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Der Staatshaushalt, der Kredit und der Geldumlauf im Sozialismus

1. Das Finanzsystem des Sozialismus.
2. Der Haushalt des sozialistischen Staates.
3. Das Kreditwesen im Sozialismus.
4. Die Banken in der sozialistischen Gesellschaft.
5. Der Geldumlauf im Sozialismus.
6. Kurze Zusammenfassung

1. Das Finanzsystem des Sozialismus.

Marx stellte fest: „...nach Aufhebung der kapitalistischen Produktionsweise, aber mit Beibehaltung gesellschaftlicher Produktion, [bleibt] die Wertbestimmung vorherrschend in dem Sinn, dass die Regelung der Arbeitszeit und die Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit unter die verschiednen Produktionsgruppen, endlich die Buchführung hierüber, wesentlicher denn je wird.“[183] Da im Sozialismus noch Warenproduktion besteht, wird die Produktion aller Betriebe nicht nur in Naturalform, sondern auch in Geldform (Wertform) ausgedrückt. Die staatlichen und genossenschaftlichen Betriebe erzielen für ihre Erzeugnisse einen Gelderlös, aus dem der Aufwand (Abschreibungen, Roh-, Brenn- und Hilfsstoffe, Arbeitsvergütung usw.) ersetzt und ein Reineinkommen gebildet wird. Somit werden in den sozialistischen Betrieben bestimmte Geldfonds gebildet und verausgabt. Diese finanzielle Seite der wirtschaftlichen Tätigkeit der sozialistischen Betriebe dient der Kontrolle ihrer Planerfüllung und damit ihrer Wirtschaftlichkeit im Maßstab der Gesamtgesellschaft. Ein Teil der Geldmittel der Betriebe geht in den gesamtstaatlichen Fonds ein. Die zeitweilig freien Geldmittel der Betriebe werden durch die Kreditorgane mobilisiert und zentral verteilt.

Das Finanzsystem des Sozialismus ist ein System der planmäßigen Bildung und Verteilung der Geldfonds in der sozialistischen Volkswirtschaft. Es umfasst den Staatshaushalt, das Kreditwesen, die staatliche Sozialversicherung, die staatliche Sach- und Personenversicherung sowie die Finanzwirtschaft der staatlichen Betriebe, der Kollektivwirtschaften und der Gewerbegenossenschaften.

Die materielle Grundlage des Finanzsystems ist die sozialistische Produktion. Das Finanzsystem stützt sich auf das Wachstum der industriellen und der landwirtschaftlichen Produktion sowie auf die Entfaltung des Warenumsatzes.

Mit Hilfe des Finanzsystems wird das gesellschaftliche Gesamtprodukt in Geldform auf die Sektoren der sozialistischen Produktion, auf die Zweige und Betriebe, auf die Gesellschaft im ganzen und ihre Mitglieder verteilt. Hierbei hat das Finanzsystem dafür zu sorgen, dass die Ressourcen der sozialistischen Wirtschaft im Interesse des ununterbrochenen Wachstums der Produktion, der stetigen Hebung des materiellen und kulturellen Lebensstandards des Volkes sowie der Festigung der Macht des sozialistischen Staates so rationell wie möglich ausgenutzt werden. Mit Hilfe des Finanzsystems übt der sozialistische Staat die Finanzkontrolle über die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit der Betriebe und der Wirtschaftszweige aus. Das Finanzsystem trägt zur Festigung des Sparsamkeitsregimes, der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der Finanzdisziplin in der Volkswirtschaft bei.

2. Der Haushalt des sozialistischen Staates.

Im Finanzsystem des Sozialismus nimmt der Staatshaushalt die führende Stellung ein. Der Staatshaushalt ist im Sozialismus die Hauptform der planmäßigen Bildung und Verwendung des zentralisierten Geldfonds. Die Einnahmenseite des Staatshaushalts besteht aus Geldmitteln, die in die zentralisierte Verfügung des Staates eingehen; die Ausgabenseite sieht die Verwendung dieser Mittel für die Bedürfnisse der Gesellschaft vor. Über den Staatshaushalt wird ein beträchtlicher Teil des Nationaleinkommens verteilt.

Der Staatshaushalt stellt den Hauptfinanzplan dar, der den Volkswirtschaftsplan widerspiegelt. Mit Hilfe des Haushalts mobilisiert der sozialistische Staat die Geldmittel der Volkswirtschaft und verteilt sie auf die Betriebe und Zweige entsprechend den Planaufgaben und dem Verlauf ihrer Erfüllung.

Der Staatshaushalt basiert auf der Entwicklung der gesamten sozialistischen Volkswirtschaft. Er ist untrennbar mit der Finanzwirtschaft, mit den Einnahmen und Ausgaben der staatlichen Betriebe verbunden. Der überwiegende Teil des in diesen Betrieben geschaffenen Reineinkommens der Gesellschaft geht in den Staatshaushalt ein. Die Investitionstätigkeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft sowie die Vergrößerung der Anlage- und Umlauffonds der staatlichen Betriebe werden zu einem erheblichen Teil aus dem Staatshaushalt finanziert.

Das zentralisierte Reineinkommen des Staates gelangt in den Staatshaushalt in Form der so genannten Umsatzsteuer, der Abführungen vom Reineinkommen der staatlichen Betriebe (Gewinnabführungen), der Abgaben für Zwecke der Sozialversicherung, der Einkommensteuer der Kollektivwirtschaften und anderer genossenschaftlicher Betriebe usw.

Eine weitere Einnahmequelle des Staatshaushalts sind die Mittel der Bevölkerung, die in Form von Steuern und Anleihen in den Staatshaushalt gelangen. Die Steuern der Bevölkerung sind eine Form der obligatorischen Abgabe eines Teils des persönlichen Einkommens an den Staatshaushalt. Zum Unterschied vom Kapitalismus machen die Steuern der Bevölkerung im Sozialismus 1. nur einen kleinen Teil der Einnahmen der Werktätigen aus und werden 2. für Bedürfnisse des ganzen Volkes verwendet.

Der Staatshaushalt der UdSSR speiste sich (1953) zu 85% aus zentralisiertem Reineinkommen, zu 8,5% aus Steuern und zu rund 3% aus Anleihen.

Die Staatsanleihen sind eine Form, in der der Staat Mittel der Bevölkerung für Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft heranzieht mit der Verpflichtung, diese Mittel nach Ablauf einer bestimmten Frist zurückzuerstatten. Durch die Zeichnung der Anleihen überlassen die Werktätigen dem Staat freiwillig einen Teil ihres persönlichen Einkommens zur zeitweiligen Nutzung. Gleichzeitig sind die Anleihen eine Form der Ersparnisse der Werktätigen und erbringen der Bevölkerung Einnahmen in Form von Zinsen.

Der Ausgabenteil des Staatshaushalts stellt die staatliche Finanzierungen dar, d.h. die nicht rückzahlbare Zuweisung von Geldmitteln für: 1. Entwicklung der Volkswirtschaft, 2. soziale und kulturelle Maßnahmen, 3. Sicherung der Verteidigungsfähigkeit des Staates, 4. Unterhaltung der Organe der staatlichen Verwaltung.

Die Durchführung des Sparsamkeitsregimes im Interesse einer Erweiterung der Produktion und der Befriedigung der wachsenden Bedürfnisse des Volkes verlangt eine weitestgehende Verbilligung des Verwaltungsapparats. Davon ausgehend, verfolgt der sozialistische Staat konsequent die Linie, den Verwaltungsapparat zu rationalisieren und dessen Unterhaltungskosten zu senken.

Die Erfüllung des Haushaltsplans ist vom Produktionsausstoß, von der Realisierung der Waren, von der Steigerung der Arbeitsproduktivität, d.h. der Senkung der Produktions- und Zirkulationskosten, und vom Wachstum der Akkumulation unmittelbar abhängig, also davon, wie in der Volkswirtschaft die innerbetrieblichen Reserven genutzt werden und die wirtschaftliche Rechnungsführung angewandt wird.

Aufgabe der Finanzorgane ist es, im Verlauf der Erfüllung des Haushaltsplans die Erfüllung der Wirtschaftspläne sowie die Einhaltung des Sparsamkeitsregimes und die Wahrung der Finanzdisziplin in der Volkswirtschaft zu kontrollieren. Diese Kontrolle erfolgt sowohl bei der Festsetzung der Haushaltsabgaben als auch bei der Überwachung der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Haushalt. Die Finanzorgane analysieren die wirtschaftliche Tätigkeit der Betriebe und Organisationen, decken ihre Mängel auf, prüfen, ob die Erhaltung der staatlichen Mittel gesichert ist und ob sie richtig verwendet werden, in welchem Zustand sich die Buchführung und die Finanzberichterstattung der Betriebe befinden, und schreiten gegen verschwenderischen Verbrauch der Mittel ein.

Im Einklang mit dem ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus hat der Haushalt des sozialistischen Staates die Aufgabe, die wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft zu befriedigen, und wird damit zu einem mächtigen Faktor für den Aufschwung der Friedenswirtschaft und das Wachstum der Produktivkräfte.

„Die Einkünfte, die die Ausbeuter aus der Arbeit des Volkes herauspressten, bleiben jetzt in den Händen der Werktätigen und werden teils zur Erweiterung der Produktion und zur Einbeziehung neuer Gruppen von Werktätigen in den Produktionsprozess, teils zur direkten Erhöhung des Einkommens der Arbeiter und Bauern verwendet.“[184]

Der Staatshaushalt wächst in der sozialistischen Gesellschaft systematisch auf Grund des stetigen Aufschwungs der Volkswirtschaft. Durch das schnelle, ununterbrochene Wachstum des Nationaleinkommens im Sozialismus nimmt auch der Teil des Nationaleinkommens zu, der in den Staatshaushalt eingeht, d.h. der Anteil der gesellschaftlichen Fonds wächst schneller als die persönlichen Einkommen.

So sind die Einnahmen des Staatshaushalts der UdSSR 1954 im Vergleich zum Vorkriegsjahr 1940 auf mehr als das Dreifache gestiegen. Der Staatshaushalt der UdSSR zeichnet sich durch Festigkeit und Stabilität aus. Die Staatshaushalte der kapitalistischen Länder weisen in der Regel ein Defizit auf. Der Staatshaushalt der UdSSR ist nicht nur ausgeglichen, sondern wird regelmäßig mit einem beträchtlichen Einnahmeüberschuss abgeschlossen.

Die zentralisierte Verteilung der Geldmittel erfolgt zu einem gewissen Teil über die staatliche Sozialversicherung und die staatliche Sach- und Personenversicherung. Die staatliche Sozialversicherung dient der materiellen Sicherstellung der Arbeiter und Angestellten sowie ihrer Familienmitglieder im Falle zeitweiliger oder dauernder Arbeitsunfähigkeit. Sie erstreckt sich auf die unentgeltliche medizinische Hilfe und die Unterhaltung von Erholungsheimen, Sanatorien, Krankenhäusern usw. Die Mittel der staatlichen Sozialversicherung werden sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch der Ausgaben in den Staatshaushalt einbezogen und von den Gewerkschaften verausgabt.

3. Das Kreditwesen im Sozialismus.

Der Kredit ist ein notwendiges wirtschaftliches Instrument der sozialistischen Gesellschaft. Der Kredit besteht, weil sich in der Volkswirtschaft einerseits zeitweilig freie Geldmittel bilden und anderseits ein zeitweiliger Bedarf der sozialistischen Betriebe an zusätzlichen Mitteln entsteht. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Eingang des Gelderlöses aus der Realisierung der Erzeugnisse und die Geldausgaben für Produktionszwecke im Kreislauf der Mittel der sozialistischen Betriebe zeitlich nicht zusammenfallen. Ein Teil der Mittel der Betriebe befindet sich ständig in Geldform, wird aber nur in bestimmten Zeitabständen verausgabt. Mit der Realisierung der Erzeugnisse sammeln sich Geldmittel an, die für den Erwerb von Roh- und Brennstoffen vorgesehen sind, deren Bestände regelmäßig erneuert werden. Der Lohnfonds wird ebenfalls laufend entsprechend der Realisierung der Erzeugnisse angesammelt, während die Löhne in der Regel monatlich ausgezahlt werden. Der Amortisationsfonds wird regelmäßig in Geldform angesammelt, aber nur in bestimmten Zeitabständen für die Anschaffung neuer Maschinen, Ausrüstungen, für die Errichtung bzw. Instandsetzung von Baulichkeiten verausgabt. Somit verfügen die staatlichen Betriebe und Kollektivwirtschaften zeitweilig über freie Geldmittel. Im Verlauf der Erfüllung des Haushalts treten zeitweilig freie Mittel als Einnahmenüberschuss, als Spitzenbeträge auf den laufenden Konten der Haushaltsinstitutionen und als Sondermittel des Haushalts auf. Mit dem Wachstum ihres Einkommens bilden sich auch bei den Werktätigen immer größere freie Geldmittel.

Gleichzeitig tritt bei den sozialistischen Betrieben und Wirtschaftsorganisationen periodisch ein zeitweiliger Bedarf an Geldmitteln auf, beispielsweise für saisonbedingte Ausgaben, für die Beschaffung von Rohstoffen usw. Auf diese Weise entsteht die wirtschaftliche Notwendigkeit des Kredits.

Der Kredit dient im Sozialismus dem Staat dazu, zeitweilig freie Geldmittel zu mobilisieren und sie planmäßig, unter der Bedingung der Rückzahlung, für die Befriedigung volkswirtschaftlicher Bedürfnisse zu verwenden. Im Gegensatz zum Kapitalismus gibt es in der sozialistischen Wirtschaft kein Leihkapital; zum überwiegenden Teil sind die Geldmittel, die dem Kreditsystem zufließen, gesellschaftliches Eigentum der Betriebe, der Rest ist persönliches Eigentum der Werktätigen. Diese Mittel werden für die Befriedigung der Bedürfnisse der sozialistischen Betriebe und der Werktätigen verwendet. Im Sozialismus trägt das Kreditsystem planmäßigen Charakter. Größe, Quellen und Verwendung des Kredits werden durch den Kreditplan bestimmt. Die zeitweilig freien Geldmittel werden in der sozialistischen Gesellschaft durch die staatlichen Kreditinstitutionen, die Banken und Sparkassen, mobilisiert.

Die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe sind verpflichtet, ihren Geldumlauf über ein Verrechnungskonto bei der Staatsbank zu vollziehen. Bei der Staatsbank werden die freien Haushaltsmittel aufbewahrt, ferner die Geldmittel der staatlichen Institutionen, der Gewerkschaften, der Versicherung usw. Mit Hilfe des Kredits werden die freien Geldmittel der Bevölkerung durch Heranziehung der Sparkasseneinlagen mobilisiert.

In Einklang mit dem Plan erhalten die Betriebe und Wirtschaftsorganisationen Darlehen im Wege des direkten Bankkredits. Jeder Betrieb kann nur bei der Bank ein Darlehen aufnehmen. Kommerziellen Kredit, d.h. Abgabe von Waren durch einen Betrieb an einen anderen auf Kredit, gibt es im Sozialismus nicht. Die Bank gibt dem Betrieb ein Darlehen für bestimmte wirtschaftliche Zwecke, z.B. für die saisonbedingte Beschaffung von Rohstoffen oder für die Bildung zeitweiliger Vorräte an Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen. Dieses Kreditverfahren verbindet den Bankkredit unmittelbar mit den Prozessen der Produktion und der Zirkulation.

Der direkte kurzfristige Bankkredit an Betriebe und Wirtschaftsorganisationen beruht auf folgenden Grundprinzipien: 1. Rückzahlbarkeit der geliehenen Mittel in einer bestimmten Frist, 2. Zweckgebundenheit des Darlehens, 3. Sicherheit des von der Bank gewährten Darlehens durch Sachwerte. Die Kreditgewährung ist mit der vorangehenden und laufenden Überprüfung der Finanzlage des Betriebs verbunden. Dabei überprüfen die Kreditorgane die Erfüllung des Einnahme- und des Akkumulationsplans, die zweckgerechte Verausgabung der eigenen und geliehenen Umlaufmittel usw. Bei Gewährung eines Darlehens prüfen die Kreditorgane, wie der Betrieb seine Mittel verwendet, wie er die Zahlungsdisziplin wahrt und ob die finanzielle Grundlage des Betriebs für die Aufnahme des Kredits stabil genug ist. Die Kreditorgane treffen Maßnahmen, um die Zahlungsdisziplin, die wirtschaftliche Rechnungsführung und das Sparsamkeitsregime in den Betrieben zu festigen. Aus Kreditmitteln wird ein bedeutender Teil der Umlaufmittel der Betriebe gebildet.

Die Banken zahlen einen bestimmten Zins für Einlagen und erheben einen etwas höheren Zins für Darlehen. Der Zins stellt in der sozialistischen Gesellschaft einen Teil des Reineinkommens der Betriebe dar, der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlen ist. Der Zinsfuß wird in der sozialistischen Wirtschaft planmäßig vom Staat festgelegt, um Betriebe und Organisationen an der zweckmäßigsten und sparsamsten Verwendung der eigenen und geliehenen Mittel materiell zu interessieren.

In der sozialistischen Gesellschaft ist der bargeldlose Zahlungsverkehr weit verbreitet. Die planmäßige Zentralisierung der Verrechnungs- und Kreditfunktionen ermöglicht es, vom Clearing, d.h. von der Aufrechnung gegenseitiger Forderungen der Wirtschaftsorganisationen in größtmöglichem Umfang Gebrauch zu machen. Die Entwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ersetzt das Bargeld im wirtschaftlichen Umlauf und verringert damit die für die Zirkulation in der Volkswirtschaft notwendige Geldmenge. Der bargeldlose Zahlungsverkehr beschleunigt den Umlauf der Geldmittel und des gesamten gesellschaftlichen Produkts und trägt zur Festigung des Geldsystems bei.

4. Die Banken in der sozialistischen Gesellschaft.

Das Kreditwesen obliegt in der sozialistischen Volkswirtschaft den Banken und Sparkassen. Das Bankwesen liegt ausschließlich in den Händen des sozialistischen Staates. Die Banken sind staatliche Institutionen, die die zeitweilig freien Geldmittel planmäßig mobilisieren und für die Entwicklung der sozialistischen Wirtschaft verwenden. Das Bankwesen hat also im Sozialismus die alte Form zwar beibehalten, seinen Inhalt jedoch verändert und im Vergleich zum kapitalistischen Banksystem neue Funktionen angenommen.

Das Banksystem der Sowjetunion umfasst die Staatsbank der UdSSR und die staatlichen Spezialbanken für langfristige Investitionen. Die führende Rolle im Banksystem spielt die Staatsbank.

Die Staatsbank der UdSSR ist die Emissionsbank, die Bank für den kurzfristigen Kredit und das Verrechnungszentrum des Landes. Ihr obliegen folgende Funktionen:

1. Sie reguliert den Geldumlauf, die Bewegung des Bargeldes im Land, zieht Geld aus dem Umlauf und übernimmt die Geldemission; dies erfolgt nach einem festgelegten Plan und Verfahren.

2. Ihr obliegt der Kassendienst der Volkswirtschaft, d.h. sie sammelt in ihren Kassen das Bargeld der sozialistischen Betriebe sowie der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und gibt an sie die für die laufenden Zahlungen notwendigen Barmittel aus.

3. Ihr obliegt die kurzfristige Kreditierung der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe und Wirtschaftsorganisationen aller Zweige der Volkswirtschaft.

4. Sie ist das Verrechnungszentrum, d.h., sie organisiert und wickelt den Zahlungsverkehr zwischen den Betrieben, Institutionen und Organisationen des Landes ab.

5. Ihr obliegt die Kassenführung des Haushalts: sie nimmt die Zahlungen an den Staatshaushalt entgegen, zahlt Haushaltsmittel streng nach ihrer Zweckbestimmung, im Rahmen der bewilligten Finanzzuweisungen aus und verbucht die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts.

6. Ihr obliegt die Aufbewahrung des Valutafonds und die Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs aus Handelsgeschäften und sonstigen Wirtschaftsoperationen des sozialistischen Staates.

Die Banken für langfristige Investitionen betreuen einzelne Zweige der sozialistischen Wirtschaft. Ihre Hauptfunktion besteht in der Finanzierung und langfristigen Kreditierung der Investitionen der Betriebe des betreffenden Zweiges. Alle Geldmittel, die planmäßig für Investitionen Verwendung finden, werden in den zuständigen Banken konzentriert. Diesen Banken obliegt die gesamte Abrechnung über die Investitionen, die Ausgabe der für die Durchführung von Bauarbeiten notwendigen Mittel und die Kontrolle über ihre planmäßige Verwendung.

Die Banken arbeiten auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Das Reineinkommen der Bank ist der Differenzbetrag zwischen den erhaltenen und den bezahlten Zinsen einschließlich der Ausgaben für die Unterhaltung des Bankapparats. Das Wachstum der sozialistischen Wirtschaft und die Erweiterung der Kreditbeziehungen führen zu einer ständigen Zunahme der Bankumsätze.

Die staatlichen Sparkassen nehmen Einlagen sowohl der einzelnen Bürger als auch der Kollektivwirtschaften und der gesellschaftlichen Organisationen an und zahlen dafür einen bestimmten Zins.

5. Der Geldumlauf im Sozialismus.

Der Geldumlauf steht mit dem ökonomischen Gesetz in Einklang, wonach die für die Warenzirkulation notwendige Geldmenge durch die Summe der Preise der in der Zirkulation befindlichen Waren und die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes bestimmt wird. Der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Warenzirkulation verringert den Geldbedarf. Die gesamte im Umlauf befindliche Geldmenge, die die Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt benötigt, ist außerdem von der Summe der laufenden Barzahlungen abhängig, die innerhalb der betreffenden Zeit vorgenommen werden. Zu Zahlungen dieser Art gehören in der sozialistischen Gesellschaft: die Löhne, die Geldeinkünfte aus den geleisteten Arbeitseinheiten u.a. Zu den laufenden Zahlungen der Bevölkerung gehören Mieten, Steuern, Spareinlagen u.a.

Die für den Umlauf in der sozialistischen Wirtschaft notwendige Geldmenge wird also durch die Summe der Preise der gegen Bargeld realisierten Waren, durch die Umlaufgeschwindigkeit der Geldeinheiten und durch die Summe der laufenden Barzahlungen bestimmt.

Auf das ökonomische Gesetz des Geldumlaufs gestützt, lenkt der sozialistische Staat planmäßig den Geldumlauf im Land. Die Planung des Geldumlaufs obliegt der Regierung, die operative Regulierung des Geldumlaufs hingegen der Staatsbank. Die Staatsbank setzt das Geld in Umlauf, wobei die Geldemission, d.h. jede Vermehrung der in Umlauf befindlichen Geldmenge seitens der Staatsbank, auf Beschluss der Regierung erfolgt. Die Hauptmenge des von der Staatsbank ausgegebenen Bargeldes dient, im Einklang mit dem Plan, der Auszahlung der Löhne, der Auszahlung der auf die geleisteten Arbeitseinheiten entfallenden Geldbeträge und der Bezahlung der bei den Kollektivbauern erfassten und aufgekauften landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Der Hauptposten, in dem das Bargeld in die Bank zurückfließt, ist der Erlös der Handelsorganisationen, auf den mehr als 80% aller Kasseneingänge der Staatsbank entfallen, ferner der Erlös der Kommunalbetriebe sowie des Verkehrs- und Fernmeldewesens, der täglich an die Bank abzuführen ist.

Die Staatsbank zahlt auch die Beträge aus, die für die Bezahlung der Zinsen und die Tilgung der Staatsanleihen sowie für die Auszahlung von Renten, Beihilfen, Versicherungsleistungen, für die Bezahlung kleiner Rechnungen usw. notwendig sind. Bei der Staatsbank gehen regelmäßig Geldmittel ein, so die Steuern und sonstigen Leistungen an den Haushalt, Sparkasseneinlagen, Versicherungsbeiträge usw. Auf diese Weise durchläuft die Geldmasse ständig die Kassen der Staatsbank. Das Verhältnis zwischen dem Geldeinkommen der Bevölkerung einerseits und dem Warenumlauf sowie den bezahlten Dienstleistungen an die Bevölkerung anderseits ist einer der Hauptfaktoren, die den Geldumlauf beeinflussen. Um diese Wechselbeziehungen festzustellen und im Volkswirtschaftsplan die notwendigen Proportionen zwischen dem wachsenden Geldeinkommen der Bevölkerung und der ihm gegenüberstehenden zunehmenden Warenmenge sowie den bezahlten Dienstleistungen zu sichern, wird die Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung aufgestellt. In dieser Bilanz werden alle in der Planperiode bevorstehenden Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung erfasst.

Die planmäßige Organisation des Geldumlaufs ermöglicht es, die im Umlauf befindliche Geldmenge zu vergrößern bzw. zu verringern, um sie jederzeit in jedem Gebiet und im ganzen Land so zu halten, wie es der Umlauf erfordert. Auf diese Weise wird der Geldumlauf gefestigt.

Im Sozialismus besteht in Verbindung mit dem Außenhandelsmonopol ein staatliches Valutamonopol, d.h., der gesamte Verrechnungsverkehr mit ausländischen Staaten ist in den Händen des sozialistischen Staates konzentriert. Das staatliche Valutamonopol und das Außenhandelsmonopol machen die sozialistische Binnenwährung von den Konjunkturschwankungen des kapitalistischen Marktes unabhängig. Diese Unabhängigkeit wird durch die gebildeten Goldreserven und die aktive Handels- und Zahlungsbilanz des sozialistischen Staates gefestigt.

6. Kurze Zusammenfassung

1. Das Finanzsystem des Sozialismus umfasst den Staatshaushalt, die Finanzwirtschaft der staatlichen Betriebe, der Kollektivwirtschaften und der Gewerbegenossenschaften, das Kreditwesen, die staatliche Sozialversicherung, die staatliche Sach- und Personenversicherung.

2. Der Staatshaushalt ist die Grundform der planmäßigen Bildung und Verwendung des zentralisierten Geldfonds für die Befriedigung der Bedürfnisse der ganzen Gesellschaft. Hauptquelle der Einnahmenseite des Haushalts ist das Reineinkommen der Gesellschaft, das vorwiegend der Finanzierung der gesellschaftlichen Fonds sowie des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus dient.

3. Der Kredit ist in der sozialistischen Gesellschaft eine Form, in der der Staat zeitweilig freie Geldmittel mobilisiert, um sie als rückzahlbare Darlehen planmäßig in der Volkswirtschaft zu verwenden. Der Zinsfuß ist die vom Staat festgesetzte Leistung für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel. Gezahlt wird der Zins aus dem Reineinkommen der Betriebe. Das Kreditgeschäft obliegt den Banken und Sparkassen. Die Banken üben die Finanzkontrolle über Produktion und Zirkulation aus und tragen zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung bei.

4. Auf das ökonomische Gesetz des Geldumlaufs gestützt, regelt der sozialistische Staat planmäßig den Geldumlauf im Land. Durch planmäßige Organisation des Geldumlaufs in der sozialistischen Wirtschaft wird die im Umlauf befindliche Geldmenge mit dem Geldbedarf des Warenumsatzes koordiniert.